Aufgrund der Denkmalschutz-Eigenschaft können
Sie möglicherweise bis zu 33 % des Kaufpreises an Steuern
sparen.
Für Kapitalanleger gilt der § 7i EStG, für Eigennutzer der
§ 10f EStG. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen, können
Sie die anerkannten (bescheinigten) Kosten, deren
Festsetzung durch die entsprechenden Behörden erfolgt,
als Kapitalanleger über 8 Jahre mit 9 % sowie weitere
4 Jahre mit 7 %, als Eigennutzer über 10 Jahre mit 9 %
steuerlich geltend machen. Es können in beiden Fällen
nur die Kosten steuerlich geltend gemacht werden,
die nach der Kaufvertrags-Beurkundung entstehen und
bescheinigt werden.
Ihr Berater informiert Sie zudem gerne über weitere
Förderprogramme, z. B. durch die KfW Bank,
welche verschiedene zinsvergünstigte Darlehen anbietet.
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